KN-Code 90292031Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 90292031 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 9029 („Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als KN-Code bündelt 90292031 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 9029203150 | Kombiinstrument, das über CAN-BUS- und/oder K-LINE-Protokolle kommuniziert, - auch mit Schrittmotoren, - mit analogen oder digitalen Zeigern und Anzeigen, - auch mit Mikroprozessorsteuerung, - auch mit LED-Anzeigen oder LCD-Anzeige, zur Darstellung von mindestens: - Geschwindigkeit, - Motordrehzahl, - Motortemperatur, - Kraftstoffstand zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 |
| 9029203190 | andere |
Häufige Fragen zu 90292031
90292031 bezeichnet „Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge“, eine Einreihung innerhalb der Position 9029 („Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
90292031 umfasst 2 Untercodes, darunter „Kombiinstrument, das über CAN-BUS- und/oder K-LINE-Protokolle kommuniziert, - auch mit Schrittmotoren, - mit analogen oder digitalen Zeigern und Anzeigen, - auch mit Mikroprozessorsteuerung, - auch mit LED-Anzeigen oder LCD-Anzeige, zur Darstellung von mindestens: - Geschwindigkeit, - Motordrehzahl, - Motortemperatur, - Kraftstoffstand zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87“ und „andere“.
Die Einreihung 90292031 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.