Zolltarifnummer 9029203190andere

Gültig seit 01.07.2015

Die Zolltarifnummer 9029203190 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 9029 („Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

Ergänzende Maßeinheit

–

Schiffe und Bohrplattformen

Land / AbkommenZollsatz
ERGA OMNES0%
C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)

Ähnliche Zolltarifnummern zu 9029203190

9029203190 steht in KN-Code 90292031 „Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge“. Auf derselben Ebene liegt ein weiterer Code, der bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommt:

CodeBeschreibung
9029203150Kombiinstrument, das über CAN-BUS- und/oder K-LINE-Protokolle kommuniziert, - auch mit Schrittmotoren, - mit analogen oder digitalen Zeigern und Anzeigen, - auch mit Mikroprozessorsteuerung, - auch mit LED-Anzeigen oder LCD-Anzeige, zur Darstellung von mindestens: - Geschwindigkeit, - Motordrehzahl, - Motortemperatur, - Kraftstoffstand zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87

Häufige Fragen zu 9029203190

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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