KN-Code 90292038andere
Gültig seit 01.01.2006
Die Zolltarifnummer 90292038 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 9029 („Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als KN-Code bündelt 90292038 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,6 % und 2,6 %.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 9029203810 | für zivile Luftfahrzeuge |
| 9029203890 | andere |
Häufige Fragen zu 90292038
90292038 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 9029 („Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
90292038 umfasst 2 Untercodes, darunter „für zivile Luftfahrzeuge“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,6 % und 2,6 %.
Die Einreihung 90292038 ist im TARIC seit dem 01.01.2006 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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