Unterposition 903210Thermostate
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 903210 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9032 („Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Unterposition bündelt 903210 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,1 % und 2,8 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 903210
903210 bezeichnet „Thermostate“, eine Einreihung innerhalb der Position 9032 („Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
903210 umfasst 2 Untercodes, darunter „elektronische“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,1 % und 2,8 %.
Die Einreihung 903210 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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