Unterposition 903290Teile und Zubehör
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 903290 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9032 („Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Unterposition bündelt 903290 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,8 % und 2,8 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 9032900010 | für zivile Luftfahrzeuge |
| 9032900090 | andere |
Häufige Fragen zu 903290
903290 bezeichnet „Teile und Zubehör“, eine Einreihung innerhalb der Position 9032 („Instrumente, Apparate und Geräte zum Regeln“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
903290 umfasst 2 Untercodes, darunter „für zivile Luftfahrzeuge“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 2,8 % und 2,8 %.
Die Einreihung 903290 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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