KN-Code 90330010LED-Hintergrundbeleuchtungsmodule, d.h. Lichtquellen, bestehend aus einer oder mehreren Leuchtdioden (LED) und einem oder mehreren Anschlussstücken, die auf eine gedruckte Schaltung oder ein ähnliches Substrat montiert sind, und anderen passiven Komponenten, auch in Kombination mit optischen Komponenten oder Schutzdioden, und die als Hintergrundbeleuchtung für Flüssigkristalldisplays (LCD) verwendet werden
Gültig seit 01.01.2017
Die Zolltarifnummer 90330010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 9033 („Teile und Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 90330010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 90330010
90330010 bezeichnet „LED-Hintergrundbeleuchtungsmodule, d.h. Lichtquellen, bestehend aus einer oder mehreren Leuchtdioden (LED) und einem oder mehreren Anschlussstücken, die auf eine gedruckte Schaltung oder ein ähnliches Substrat montiert sind, und anderen passiven Komponenten, auch in Kombination mit optischen Komponenten oder Schutzdioden, und die als Hintergrundbeleuchtung für Flüssigkristalldisplays (LCD) verwendet werden“, eine Einreihung innerhalb der Position 9033 („Teile und Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1821/16.
Für 90330010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
90330010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 9033 („Teile und Zubehör (im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen) für Maschinen, Apparate, Geräte, Instrumente oder andere Waren des Kapitels 90“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 90330010 erfasst speziell „LED-Hintergrundbeleuchtungsmodule, d.h. Lichtquellen, bestehend aus einer oder mehreren Leuchtdioden (LED) und einem oder mehreren Anschlussstücken, die auf eine gedruckte Schaltung oder ein ähnliches Substrat montiert sind, und anderen passiven Komponenten, auch in Kombination mit optischen Komponenten oder Schutzdioden, und die als Hintergrundbeleuchtung für Flüssigkristalldisplays (LCD) verwendet werden“.
Die Einreihung 90330010 ist im TARIC seit dem 01.01.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.