Unterposition 920120Flügel
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 920120 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9201 („Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere; Cembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 920120 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 920120 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 920120
920120 bezeichnet „Flügel“, eine Einreihung innerhalb der Position 9201 („Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere; Cembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur“) im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
Für 920120 ist die ergänzende Maßeinheit „Stück“ anzugeben.
920120 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 9201 („Klaviere, einschließlich selbsttätige Klaviere; Cembalos und andere Saiteninstrumente mit Klaviatur“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 920120 erfasst speziell „Flügel“.
Die Einreihung 920120 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.