Position 9205Blasinstrumente (z. B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), andere als Orchestrien und Drehorgeln
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9205 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 92 („Musikinstrumente; Teile und Zubehör für Diese Instrumente“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Position bündelt 9205 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,2 % und 3,7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 9205
9205 bezeichnet „Blasinstrumente (z. B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), andere als Orchestrien und Drehorgeln“ im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
9205 umfasst 2 Untercodes, darunter „Blechblasinstrumente“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,2 % und 3,7 %.
Die Einreihung 9205 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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