Position 9207Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss (z.|B. derartige Orgeln, Gitarren und Akkordeons)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9207 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 92 („Musikinstrumente; Teile und Zubehör für Diese Instrumente“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“). Als Position bündelt 9207 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 9207
9207 bezeichnet „Musikinstrumente, bei denen der Ton elektrisch erzeugt wird oder elektrisch verstärkt werden muss (z. B. derartige Orgeln, Gitarren und Akkordeons)“ im Abschnitt XVIII („Optische, photographische und kinematographische Instrumente und Geräte; Mess-, Prüf- und Präzisionsinstrumente; medizinische und chirurgische Instrumente; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente“).
9207 umfasst 2 Untercodes, darunter „Instrumente mit Klaviatur, ausgenommen Akkordeons“ und „andere“.
Die Einreihung 9207 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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