Position 9401Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position|9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9401 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 94 („Möbel; Medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und Ähnliche Waren; Leuchten und Beleuchtungskörper, Anderweit Weder Genannt Noch Inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, Beleuchtete Namensschilder und Dergleichen; Vorgefertigte Gebäude“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Als Position bündelt 9401 insgesamt 16 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,6 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 940110 | Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art |
| 940120 | Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art |
| 940131 | aus Holz |
| 940139 | andere |
| 940141 | aus Holz |
| 940149 | andere |
| 940152 | aus Bambus |
| 940153 | aus Rattan |
| 940159 | andere |
| 940161 | gepolstert |
| 940169 | andere |
| 940171 | gepolstert |
| 940179 | andere |
| 940180 | andere Sitzmöbel |
| 940191 | aus Holz |
| 940199 | andere |
Häufige Fragen zu 9401
9401 bezeichnet „Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon“ im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
9401 umfasst 16 Untercodes, darunter „Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art“, „Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art“ und „aus Holz“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,6 %.
Die Einreihung 9401 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.