Unterposition 940110Sitze von der für Luftfahrzeuge verwendeten Art

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 940110 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9401 („Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

0%

Ergänzende Maßeinheit

–

Ähnliche Unterpositionen zu 940110

940110 steht in Position 9401 „Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon“. Auf derselben Ebene liegen 15 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
940120Sitze von der für Kraftfahrzeuge verwendeten Art
940131aus Holz
940139andere
940141aus Holz
940149andere
940152aus Bambus
940153aus Rattan
940159andere
940161gepolstert
940169andere
940171gepolstert
940179andere

Alle 15 Einträge in Position 9401 „Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und Teile davon“ ansehen →

Häufige Fragen zu 940110

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

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Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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