KN-Code 94032020Betten
Gültig seit 01.01.2006
Die Zolltarifnummer 94032020 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 9403 („Andere Möbel und Teile davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Goods for torture and repression, export prohibition | Alle Drittländer |
Häufige Fragen zu 94032020
94032020 bezeichnet „Betten“, eine Einreihung innerhalb der Position 9403 („Andere Möbel und Teile davon“) im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
Als „Import prohibition on goods for torture and repression“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0125/19.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Ceuta und Melilla.
Für 94032020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
94032020 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 940320 („andere Metallmöbel“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 94032020 erfasst speziell „Betten“.
Die Einreihung 94032020 ist im TARIC seit dem 01.01.2006 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.