Unterposition 940370Kunststoffmöbel
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 940370 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9403 („Andere Möbel und Teile davon“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Export authorization (Dual use) | Alle Drittländer |
| Goods for torture and repression, export prohibition | Alle Drittländer |
| Export control on restricted goods and technologies | Syrien |
| Export control | Russische Föderation |
| Export control | Weißrußland |
Ähnliche Unterpositionen zu 940370
940370 steht in Position 9403 „Andere Möbel und Teile davon“. Auf derselben Ebene liegen 11 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 940310 | Metallmöbel von der in Büros verwendeten Art |
| 940320 | andere Metallmöbel |
| 940330 | Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art |
| 940340 | Holzmöbel von der in der Küche verwendeten Art |
| 940350 | Holzmöbel von der im Schlafzimmer verwendeten Art |
| 940360 | andere Holzmöbel |
| 940382 | aus Bambus |
| 940383 | aus Rattan |
| 940389 | andere |
| 940391 | aus Holz |
| 940399 | andere |
Häufige Fragen zu 940370
940370 bezeichnet „Kunststoffmöbel“, eine Einreihung innerhalb der Position 9403 („Andere Möbel und Teile davon“) im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Import prohibition on goods for torture and repression“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2261/98 und Regulation 0125/19.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Ceuta und Melilla.
Für 940370 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
940370 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 9403 („Andere Möbel und Teile davon“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 940370 erfasst speziell „Kunststoffmöbel“.
Die Einreihung 940370 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.