Position 9404Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z.|B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9404 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 94 („Möbel; Medizinisch-chirurgische Möbel; Bettausstattungen und Ähnliche Waren; Leuchten und Beleuchtungskörper, Anderweit Weder Genannt Noch Inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, Beleuchtete Namensschilder und Dergleichen; Vorgefertigte Gebäude“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Als Position bündelt 9404 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 9404
9404 bezeichnet „Sprungrahmen; Bettausstattungen und ähnliche Waren (z. B. Auflegematratzen, Steppdecken, Deckbetten, Polster, Schlummerrollen und Kopfkissen) mit Federung oder gepolstert oder mit Füllung aus Stoffen aller Art oder aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen“ im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
9404 umfasst 6 Untercodes, darunter „Sprungrahmen“, „aus Zellkautschuk oder Zellkunststoff, auch überzogen“ und „aus anderen Stoffen“ u. a.
Die Einreihung 9404 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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