KN-Code 94051140aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 94051140 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 9405 („Leuchten und Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Als KN-Code bündelt 94051140 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,7 % und 4,7 %.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 9405114010 | für zivile Luftfahrzeuge |
| 9405114090 | andere |
Ähnliche KN-Codes zu 94051140
94051140 steht in Unterposition 940511 „ausschließlich zur Verwendung mit Leuchtdioden-Lichtquellen (LED-Lichtquellen) bestimmt“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere KN-Codes, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
Häufige Fragen zu 94051140
94051140 bezeichnet „aus Kunststoffen oder aus keramischen Stoffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 9405 („Leuchten und Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
94051140 umfasst 2 Untercodes, darunter „für zivile Luftfahrzeuge“ und „andere“.
Die Einreihung 94051140 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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