Position 9507Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position|9208|oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9507 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 95 („Spielzeug, Spiele, Unterhaltungsartikel und Sportgeräte; Teile Davon und Zubehör“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Als Position bündelt 9507 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,7 % und 3,7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 9507
9507 bezeichnet „Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte“ im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
9507 umfasst 4 Untercodes, darunter „Angelruten“, „Angelhaken, auch mit Vorfach“ und „Angelrollen“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 1,7 % und 3,7 %.
Die Einreihung 9507 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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