Unterposition 950821Achterbahnen
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 950821 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9508 („Wanderzirkusse und Wandertierschauen; Vergnügungspark-Fahrgeschäfte und Wasserparkattraktionen; Schaustellerattraktionen, einschließlich Schießbuden; Wanderbühnen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 950821 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 950821 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 950821
950821 bezeichnet „Achterbahnen“, eine Einreihung innerhalb der Position 9508 („Wanderzirkusse und Wandertierschauen; Vergnügungspark-Fahrgeschäfte und Wasserparkattraktionen; Schaustellerattraktionen, einschließlich Schießbuden; Wanderbühnen“) im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
Für 950821 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
950821 ist einer von 9 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 9508 („Wanderzirkusse und Wandertierschauen; Vergnügungspark-Fahrgeschäfte und Wasserparkattraktionen; Schaustellerattraktionen, einschließlich Schießbuden; Wanderbühnen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 950821 erfasst speziell „Achterbahnen“.
Die Einreihung 950821 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.