Unterposition 950840Wanderbühnen
Gültig seit 01.01.2022
Die Zolltarifnummer 950840 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9508 („Wanderzirkusse und Wandertierschauen; Vergnügungspark-Fahrgeschäfte und Wasserparkattraktionen; Schaustellerattraktionen, einschließlich Schießbuden; Wanderbühnen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Veterinärkontrolle
Herkunft: Alle Drittländer
Für die Überführung lebender Tiere in den zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments für lebende Tiere (GGED-A) gemäß Artikel 40 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission vom 30. September 2019 mit Vorschriften zur Funktionsweise des Informationsmanagementsystems für amtliche Kontrollen und seiner Systemkomponenten („IMSOC-Verordnung“) erforderlich.
Veterinärkontrolle
Herkunft: Europäische Union
Für die Überführung lebender Tiere in den zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments für lebende Tiere (GGED-A) gemäß Artikel 40 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission vom 30. September 2019 mit Vorschriften zur Funktionsweise des Informationsmanagementsystems für amtliche Kontrollen und seiner Systemkomponenten („IMSOC-Verordnung“) erforderlich.
Ausnahmen von der Vorlage eines Gemeinsamen Veterinärdokuments für die Einfuhr gelten für Waren mit Ursprung in der EU bei deren Rückkehr aus bestimmten Drittländern gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften der EU.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 950840 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 950840
950840 bezeichnet „Wanderbühnen“, eine Einreihung innerhalb der Position 9508 („Wanderzirkusse und Wandertierschauen; Vergnügungspark-Fahrgeschäfte und Wasserparkattraktionen; Schaustellerattraktionen, einschließlich Schießbuden; Wanderbühnen“) im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
Für 950840 sind 2 Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahmen hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino u. a.
Für 950840 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
950840 ist einer von 9 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 9508 („Wanderzirkusse und Wandertierschauen; Vergnügungspark-Fahrgeschäfte und Wasserparkattraktionen; Schaustellerattraktionen, einschließlich Schießbuden; Wanderbühnen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 950840 erfasst speziell „Wanderbühnen“.
Die Einreihung 950840 ist im TARIC seit dem 01.01.2022 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.