Position 9602Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, aus Paraffin, aus Stearin, aus natürlichen Gummen oder Harzen oder aus Modelliermassen, und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht gehärtete Gelatine, bearbeitet (ausgenommen Gelatine der Position|3503) und Waren aus nicht gehärteter Gelatine
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 9602 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 96 („Verschiedene Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Als Position bündelt 9602 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 9602000010 | handgearbeitet |
| 9602000090 | andere |
Häufige Fragen zu 9602
9602 bezeichnet „Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, aus Paraffin, aus Stearin, aus natürlichen Gummen oder Harzen oder aus Modelliermassen, und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht gehärtete Gelatine, bearbeitet (ausgenommen Gelatine der Position 3503) und Waren aus nicht gehärteter Gelatine“ im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
9602 umfasst 2 Untercodes, darunter „handgearbeitet“ und „andere“.
Die Einreihung 9602 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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