Unterposition 960810Kugelschreiber

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 960810 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9608 („Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter, andere Füllhalter und andere Schreibgeräte; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Als Unterposition bündelt 960810 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
96081010mit flüssiger Tinte
96081092mit auswechselbarer Mine
96081099andere

Ähnliche Unterpositionen zu 960810

960810 steht in Position 9608 „Kugelschreiber; Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze; Füllfederhalter, andere Füllhalter und andere Schreibgeräte; Durchschreibstifte; Füllbleistifte; Federhalter, Bleistifthalter und ähnliche Waren; Teile davon (einschließlich Kappen und Klipse), ausgenommen Waren der Position 9609“. Auf derselben Ebene liegen 7 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
960820Schreiber und Markierstifte, mit Filzspitze oder anderer poröser Spitze
960830Füllfederhalter, andere Füllhalter und andere Schreibgeräte
960840Füllbleistifte (Dreh- und Druckstifte)
960850Zusammenstellungen von Waren aus zwei oder mehr der vorstehenden Unterpositionen
960860Minen für Kugelschreiber, aus Kugeln und Tintenbehälter bestehend
960891Schreibfedern und Schreibfederspitzen
960899andere

Häufige Fragen zu 960810

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

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Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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