Unterposition 961210Bänder
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 961210 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 9612 („Bänder für Schreibmaschinen und ähnliche Bänder, mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert, auch auf Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch mit Schachteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XX („Verschiedene Waren“). Als Unterposition bündelt 961210 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 2,7 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 96121010 | aus Kunststoff |
| 96121020 | aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30|mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art |
| 96121080 | andere |
Häufige Fragen zu 961210
961210 bezeichnet „Bänder“, eine Einreihung innerhalb der Position 9612 („Bänder für Schreibmaschinen und ähnliche Bänder, mit Tinte oder anders für Abdrucke präpariert, auch auf Spulen oder in Kassetten; Stempelkissen, auch getränkt, auch mit Schachteln“) im Abschnitt XX („Verschiedene Waren“).
961210 umfasst 3 Untercodes, darunter „aus Kunststoff“, „aus Chemiefasern, mit einer Breite von weniger als 30 mm, dauerhaft in Kunststoff- oder Metallkassetten eingeschlossen, von der in automatischen Schreibmaschinen, automatischen Datenverarbeitungsmaschinen und anderen Maschinen verwendeten Art“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 2,7 %.
Die Einreihung 961210 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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