Zolltarifnummer 9705100016andere

Gültig seit 28.06.2025

Die Zolltarifnummer 9705100016 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 9705 („Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem, historischem, zoologischem, botanischem, mineralogischem, anatomischem, paläontologischem oder münzkundlichem Wert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt XXI („Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten“).

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

Ergänzende Maßeinheit

–

Einfuhrkontrollen

  • Import control on cultural goods

    Herkunft: Alle Drittländer

    Gemäß Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2019/880 muss für Kulturgüter keine Einfuhrgenehmigung vorgelegt werden, wenn sie vor dem 28.6.2025 in eines der folgenden besonderen Verfahren gemäß Artikel 210 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 überführt wurden: i) die Lagerung, die das Zolllager und Freizonen umfasst, ii) die Verwendung, die die vorübergehende Verwendung und die Endverwendung umfasst, iii) die aktive Veredelung.

    Gemäß Artikel 3 Absatz 4 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2019/880 besteht für Kulturgüter keine Pflicht zur Vorlage einer Einfuhrgenehmigung bzw. einer Erklärung des Einführers, wenn sie als Rückwaren im Sinne des Artikels 203 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 wiedereingeführt werden.

    Gemäß Artikel 3 Absatz 4 Buchstaben b und c der Verordnung (EU) 2019/880 besteht für Kulturgüter keine Pflicht zur Vorlage einer Einfuhrgenehmigung bzw. einer Erklärung des Einführers, wenn - die Kulturgüter zum alleinigen Zweck eingeführt werden, ihre sichere Verwahrung durch eine Behörde oder unter der Aufsicht einer Behörde zu gewährleisten, und in der Absicht, diese Kulturgüter zurückzugeben, sobald die Situation dies zulässt, - die Kulturgüter im Rahmen des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung im Sinne des Artikels 250 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 in das Zollgebiet der Union verbracht werden, und zwar zum Zwecke der Bildung, der Wissenschaft, der Konservierung, der Restaurierung, der Ausstellung, der Digitalisierung, der darstellenden Künste, der Forschung akademischer Einrichtungen oder der Zusammenarbeit zwischen Museen oder ähnlichen Einrichtungen. Siehe auch Kapitel II der Verordnung (EU) 2021/1079 („Detaillierte Regelungen für eine Ausnahme von den Vorschriften in Bezug auf vorzulegende Dokumente“).

    Das Verbringen von in Teil A des Anhangs der Verordnung (EU) 2019/880 genannten Kulturgütern ist verboten, wenn sie aus dem Hoheitsgebiet eines Landes, in dem sie geschaffen oder entdeckt worden sind, unter Verstoß gegen dessen Rechts- und Verwaltungsvorschriften entfernt wurden.

Ähnliche Zolltarifnummern zu 9705100016

9705100016 steht in Unterposition 970510 „Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem oder historischem Wert“. Auf derselben Ebene liegen 30 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
9705100012Sammlungsstücke aus Holz
9705100014Sammlungen und Sammlungsstücke tierischen Ursprungs
9705100018Sammlungsstücke aus Holz
9705100020Sammlungen und Sammlungsstücke tierischen Ursprungs
9705100022andere
9705100024Sammlungsstücke aus Holz
9705100026Sammlungen und Sammlungsstücke tierischen Ursprungs
9705100028andere
9705100032Sammlungsstücke aus Holz
9705100034Sammlungen und Sammlungsstücke tierischen Ursprungs
9705100036andere
9705100038Sammlungsstücke aus Holz

Alle 30 Einträge in Unterposition 970510 „Sammlungen und Sammlungsstücke von archäologischem, ethnografischem oder historischem Wert“ ansehen →

Häufige Fragen zu 9705100016

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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