Kapitel 98VOLLSTÄNDIGE FABRIKATIONSANLAGEN
Gültig seit 31.12.2005
VOLLSTÄNDIGE FABRIKATIONSANLAGEN
Positionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 9880 | Komponenten vollständiger Fabrikationsanlagen im Rahmen des Außenhandels (Durchführungsverordnung (EU) 2020/1197 der Kommission vom 30. Juli 2020) |
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