Zolltarifnummer 0102291050Stiere, nicht zum Schlachten, der Schwyzer, Simmentaler Fleckvieh oder Freiburger Rasse
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 0102291050 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0102 („Rinder, lebend“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0102291050 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0102291050
0102291050 bezeichnet „Stiere, nicht zum Schlachten, der Schwyzer, Simmentaler Fleckvieh oder Freiburger Rasse“, eine Einreihung innerhalb der Position 0102 („Rinder, lebend“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Non preferential tariff quota under end-use“ ist eine Maßnahme für Alle Drittländer hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090115. Rechtsgrundlage: Regulation 1988/20.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 0102291050 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) und Abstammungsnachweis erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Vereinigtes Königreich und Weißrußland.
Für 0102291050 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0102291050 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 01022910 („mit einem Gewicht von 80 kg oder weniger“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0102291050 erfasst speziell „Stiere, nicht zum Schlachten, der Schwyzer, Simmentaler Fleckvieh oder Freiburger Rasse“.
Die Einreihung 0102291050 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.