Zolltarifnummer 0201205094anderes
Gültig seit 21.09.2017
Die Zolltarifnummer 0201205094 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0201 („Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Bosnien und Herzegowina | 2,5% + 42,40 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| A017Echtheitszeugnis gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/761 | ||
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Kanada | 0% | |
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| N864Erklärung auf der Rechnung oder eine Ursprungserklärung eines Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier | ||
| Kosovo | 2,5% + 42,40 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| A017Echtheitszeugnis gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/761 | ||
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Montenegro | 2,5% + 42,40 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| A017Echtheitszeugnis gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/761 | ||
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Nordmazedonien | 2,5% + 42,40 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| A017Echtheitszeugnis gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/761 | ||
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Serbien | 2,5% + 42,40 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| A017Echtheitszeugnis gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/761 | ||
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — CITES
Herkunft: ERGA OMNES
Ist die Ware im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 in der geltenden Fassung aufgeführt, ist eine Einfuhrgenehmigung vorzulegen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0201205094 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0201205094
0201205094 bezeichnet „anderes“, eine Einreihung innerhalb der Position 0201 („Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Präferenzzollkontingent“ sind 6 Maßnahmen für Bosnien und Herzegowina, Kanada, Kosovo, Montenegro u. a. hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 094504, 094280, 094200, 094199, 094505 und 094198. Rechtsgrundlage: Regulation 0761/20 und Regulation 0966/23.
Für Waren mit Ursprung Bosnien und Herzegowina, Kanada, Kosovo, Montenegro u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 0201205094 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 0201205094 Nachweise wie Echtheitszeugnis gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2020/761, Einfuhrlizenz AGRIM, Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM u. a. erforderlich sein.
Für 0201205094 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0201205094 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 02012050 („Hinterviertel, zusammen oder getrennt“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0201205094 erfasst speziell „anderes“.
Die Einreihung 0201205094 ist im TARIC seit dem 21.09.2017 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.