Kapitel 02FLEISCH UND GENIESSBARE SCHLACHTNEBENERZEUGNISSE
Gültig seit 31.12.1971
FLEISCH UND GENIESSBARE SCHLACHTNEBENERZEUGNISSE
Positionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 0201 | Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt |
| 0202 | Fleisch von Rindern, gefroren |
| 0203 | Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren |
| 0204 | Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren |
| 0205 | Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren |
| 0206 | Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren |
| 0207 | Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren |
| 0208 | Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren |
| 0209 | Schweinespeck ohne magere Teile, Schweinefett und Geflügelfett, weder ausgeschmolzen noch anders ausgezogen, frisch, gekühlt, gefroren, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert |
| 0210 | Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen |
Disclaimer
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