Position 0202Fleisch von Rindern, gefroren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0202 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 02 („Fleisch und Geniessbare Schlachtnebenerzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Position bündelt 0202 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0202
0202 bezeichnet „Fleisch von Rindern, gefroren“ im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
0202 umfasst 3 Untercodes, darunter „ganze oder halbe Tierkörper“, „andere Teile, mit Knochen“ und „ohne Knochen“.
Die Einreihung 0202 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.