KN-Code 02075461Schenkel und Teile davon
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 02075461 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0207 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 69,70 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Mexiko | 0,00 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Neuseeland | 17,42 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Singapur | 0% | |
| Vietnam | 8,71 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Chile | 0% | |
| Peru | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 02075461 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 02075461
02075461 bezeichnet „Schenkel und Teile davon“, eine Einreihung innerhalb der Position 0207 („Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 4 Maßnahmen für Mexiko, Neuseeland, Singapur und Vietnam hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 3 Maßnahmen für Chile, Peru und Ukraine hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 091946, 097221 und 094273. Rechtsgrundlage: Regulation 1006/11, Decision 0415/00, Decision 0244/24 u. a.
Für Waren mit Ursprung Mexiko, Neuseeland, Singapur, Vietnam u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 02075461 Nachweise wie Einfuhrlizenz AGRIM und Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM erforderlich sein.
Für 02075461 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
02075461 ist einer von 10 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 020754 („andere, frisch oder gekühlt“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 02075461 erfasst speziell „Schenkel und Teile davon“.
Die Einreihung 02075461 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.