Position 0208Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0208 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 02 („Fleisch und Geniessbare Schlachtnebenerzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Position bündelt 0208 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 9 %.
Unterpositionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 020810 | von Kaninchen oder Hasen |
| 020830 | von Primaten |
| 020840 | von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia) |
| 020850 | von Reptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten) |
| 020860 | von Kamelen (Camelidae) |
| 020890 | andere |
Häufige Fragen zu 0208
0208 bezeichnet „Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren“ im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
0208 umfasst 6 Untercodes, darunter „von Kaninchen oder Hasen“, „von Primaten“ und „von Walen, Delphinen und Tümmlern (Säugetiere der Ordnung Cetacea); von Rundschwanzseekühen (Manatis) und Gabelschwanzseekühen (Dugongs) (Säugetiere der Ordnung Sirenia); von Robben, Seelöwen und Walrössern (Säugetiere der Unterordnung Pinnipedia)“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 9 %.
Die Einreihung 0208 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.