Unterposition 030245Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.)
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 030245 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0302 („Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 030245 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 030245
030245 bezeichnet „Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0302 („Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
030245 umfasst 3 Untercodes, darunter „Atlantischer Stöcker (Trachurus trachurus)“, „Chilenischer Stöcker (Trachurus murphyi)“ und „anderer“.
Die Einreihung 030245 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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