KN-Code 03024530Chilenischer Stöcker (Trachurus murphyi)
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 03024530 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0302 („Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 5,2% |
| Chile | 0% |
| Färöer | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 03024530 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 03024530
03024530 bezeichnet „Chilenischer Stöcker (Trachurus murphyi)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0302 („Fische, frisch oder gekühlt, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Chile und Färöer hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0978/12, Decision 3016/24 und Decision 0456/99.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Chile und Färöer sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 03024530 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
03024530 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 030245 („Stöcker (Bastardmakrelen) (Trachurus spp.)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 03024530 erfasst speziell „Chilenischer Stöcker (Trachurus murphyi)“.
Die Einreihung 03024530 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.