Unterposition 030354Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus)

Gültig seit 01.01.2012

Die Zolltarifnummer 030354 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0303 („Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 030354 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 15 % und 15 %.

KN-Codes

CodeBeschreibung
03035410der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus
03035490der Art Scomber australasicus

Häufige Fragen zu 030354

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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