Unterposition 030354Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus)
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 030354 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0303 („Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 030354 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 15 % und 15 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 030354
030354 bezeichnet „Makrelen (Scomber scombrus, Scomber australasicus, Scomber japonicus)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0303 („Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
030354 umfasst 2 Untercodes, darunter „der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus“ und „der Art Scomber australasicus“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 15 % und 15 %.
Die Einreihung 030354 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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