KN-Code 03035410der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 03035410 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0303 („Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als KN-Code bündelt 03035410 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern.
Zolltarifnummern
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 0303541020 | der Art Scomber scombrus |
| 0303541095 | ganz, zur Verarbeitung bestimmt |
| 0303541096 | andere |
Häufige Fragen zu 03035410
03035410 bezeichnet „der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus“, eine Einreihung innerhalb der Position 0303 („Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
03035410 umfasst 3 Untercodes, darunter „der Art Scomber scombrus“, „ganz, zur Verarbeitung bestimmt“ und „andere“.
Die Einreihung 03035410 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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