Unterposition 030364Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus)
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 030364 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0303 („Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 030364 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 0303640010 | ohne Kopf und Kiemen, ausgenommen, zur Verarbeitung bestimmt |
| 0303640090 | andere |
Häufige Fragen zu 030364
030364 bezeichnet „Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0303 („Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
030364 umfasst 2 Untercodes, darunter „ohne Kopf und Kiemen, ausgenommen, zur Verarbeitung bestimmt“ und „andere“.
Die Einreihung 030364 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
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