Zolltarifnummer 0303640010ohne Kopf und Kiemen, ausgenommen, zur Verarbeitung bestimmt
Gültig seit 01.01.2016
Die Zolltarifnummer 0303640010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0303 („Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0303640010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0303640010
0303640010 bezeichnet „ohne Kopf und Kiemen, ausgenommen, zur Verarbeitung bestimmt“, eine Einreihung innerhalb der Position 0303 („Fische, gefroren, ausgenommen Fischfilets und anderes Fischfleisch der Position 0304“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Non preferential tariff quota under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092824. Rechtsgrundlage: Regulation 2720/23.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 0303640010 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 0303640010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0303640010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 030364 („Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0303640010 erfasst speziell „ohne Kopf und Kiemen, ausgenommen, zur Verarbeitung bestimmt“.
Die Einreihung 0303640010 ist im TARIC seit dem 01.01.2016 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.