Unterposition 030444von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae

Gültig seit 01.01.2012

Einordnung im Zolltarif
Unterposition 030444
von Fischen der Familien Bregmacerotidae, Euclichthyidae, Gadidae, Macrouridae, Melanonidae, Merlucciidae, Moridae und Muraenolepididae

Die Zolltarifnummer 030444 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0304 („Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 030444 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 18 % und 18 %.

KN-Codes

CodeBeschreibung
03044410vom Kabeljau (Gadus morhua, Gadus ogac, Gadus macrocephalus) und vom Polardorsch (Boreogadus saida)
03044430vom Köhler (Pollachius virens)
03044490andere

Häufige Fragen zu 030444

Disclaimer

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