KN-Code 03044430vom Köhler (Pollachius virens)
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 03044430 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0304 („Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 18%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Albanien | 0% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 14,5% | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Färöer | 0% | |
| Kosovo | 0% | |
| Montenegro | 0% | |
| Nordmazedonien | 0% | |
| Serbien | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
| Island | 0% | |
| Norwegen | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 03044430 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 03044430
03044430 bezeichnet „vom Köhler (Pollachius virens)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0304 („Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch, gekühlt oder gefroren“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 11 Maßnahmen für Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina, Europäischer Wirtschaftsraum u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 2 Maßnahmen für Island und Norwegen hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 090794 und 090728. Rechtsgrundlage: Regulation 1006/11, Decision 0332/09, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina, Europäischer Wirtschaftsraum u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 03044430 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung erforderlich sein.
Für 03044430 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
Die Einreihung 03044430 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.