KN-Code 04021011in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5|kg oder weniger
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 04021011 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0402 („Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 125,40 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Ecuador | 0% | |
| Peru | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Vietnam | 0,00 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Neuseeland | 25,08 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| C095Berechtigungsbescheinigung für Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.4518, 09.4519 und 09.4520 | ||
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 04021011 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 04021011
04021011 bezeichnet „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger“, eine Einreihung innerhalb der Position 0402 („Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 4 Maßnahmen für Ecuador, Peru, Singapur und Vietnam hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Neuseeland hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 094518. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 2369/16, Decision 0735/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung Ecuador, Peru, Singapur, Vietnam u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 04021011 Nachweise wie Berechtigungsbescheinigung für Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.4518, 09.4519 und 09.4520, Einfuhrlizenz AGRIM und Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM erforderlich sein.
Für 04021011 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
04021011 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 040210 („in Pulverform, granuliert oder in anderer fester Form, mit einem Milchfettgehalt von 1,5 GHT oder weniger“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 04021011 erfasst speziell „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2,5 kg oder weniger“.
Die Einreihung 04021011 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.