Kapitel 04MILCH UND MILCHERZEUGNISSE; VOGELEIER; NATÜRLICHER HONIG; GENIESSBARE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
Gültig seit 31.12.1971
MILCH UND MILCHERZEUGNISSE; VOGELEIER; NATÜRLICHER HONIG; GENIESSBARE WAREN TIERISCHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN
Die Zolltarifnummer 04 ist im EU-Zolltarif als Kapitel eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Kapitel bündelt 04 insgesamt 10 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 15,4 %.
Positionen
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 0401 | Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln |
| 0402 | Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln |
| 0403 | Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao |
| 0404 | Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
| 0405 | Butter und andere Fettstoffe aus der Milch; Milchstreichfette |
| 0406 | Käse und Quark/Topfen |
| 0407 | Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht |
| 0408 | Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln |
| 0409 | Natürlicher Honig |
| 0410 | Insekten und andere genießbare Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen |
Häufige Fragen zu 04
04 bezeichnet „Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; Natürlicher Honig; Geniessbare Waren Tierischen Ursprungs, Anderweit Weder Genannt Noch Inbegriffen“ im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
04 umfasst 10 Untercodes, darunter „Milch und Rahm, weder eingedickt noch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“, „Milch und Rahm, eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“ und „Joghurt; Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch (einschließlich Rahm), auch eingedickt oder aromatisiert, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln, Früchten, Nüssen oder Kakao“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 15,4 %.
Die Einreihung 04 ist im TARIC seit dem 31.12.1971 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.