KN-Code 040410121,5|GHT oder weniger
Gültig seit 01.01.1993
Die Zolltarifnummer 04041012 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0404 („Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 100,40 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Singapur | 0% | |
| Neuseeland | 0% | |
| C093Berechtigungsbescheinigung für Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.7901, 09.7898, 09.7899, 09.7902, 09.7896 und 09.7897 | ||
| C098Berechtigungsbescheinigung für Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.7903 | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 04041012 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 04041012
04041012 bezeichnet „1,5 GHT oder weniger“, eine Einreihung innerhalb der Position 0404 („Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln; Erzeugnisse, die aus natürlichen Milchbestandteilen bestehen, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Singapur hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Neuseeland hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 097903. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 1875/19 und Regulation 1178/24.
Für Waren mit Ursprung Singapur und Neuseeland sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 04041012 Nachweise wie Berechtigungsbescheinigung für Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.7901, 09.7898, 09.7899, 09.7902, 09.7896 und 09.7897 und Berechtigungsbescheinigung für Zollkontingent mit der laufenden Nummer 09.7903 erforderlich sein.
Für 04041012 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
04041012 ist einer von 24 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 040410 („Molke und modifizierte Molke, auch eingedickt oder mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 04041012 erfasst speziell „1,5 GHT oder weniger“.
Die Einreihung 04041012 ist im TARIC seit dem 01.01.1993 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.