Unterposition 040620Käse aller Art, gerieben oder in Pulverform
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 040620 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0406 („Käse und Quark/Topfen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 188,20 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Ecuador | 0% | |
| Kolumbien | 0% | |
| Peru | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Südafrika | 0% | |
| Island | 0% | |
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Neuseeland | 0% | |
| C095Berechtigungsbescheinigung für Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.4518, 09.4519 und 09.4520 | ||
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 040620 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 040620
040620 bezeichnet „Käse aller Art, gerieben oder in Pulverform“, eine Einreihung innerhalb der Position 0406 („Käse und Quark/Topfen“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Alle Drittländer hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 5 Maßnahmen für Ecuador, Kolumbien, Peru, Singapur u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 2 Maßnahmen für Island und Neuseeland hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 090152, 094227 und 094520. Rechtsgrundlage: Regulation 1101/14, Regulation 1988/20, Decision 2369/16 u. a.
Für Waren mit Ursprung Ecuador, Kolumbien, Peru, Singapur u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 040620 Nachweise wie Einfuhrlizenz AGRIM, Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM und Berechtigungsbescheinigung für Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.4518, 09.4519 und 09.4520 erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Vereinigtes Königreich und Weißrußland.
Für 040620 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
Die Einreihung 040620 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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