Unterposition 040630Schmelzkäse, weder gerieben noch in Pulverform

Gültig seit 01.01.1972

Die Zolltarifnummer 040630 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0406 („Käse und Quark/Topfen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 040630 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.

KN-Codes

CodeBeschreibung
04063010zu dessen Herstellung keine anderen Käsesorten als Emmentaler, Greyerzer und Appenzeller und gegebenenfalls als Zusatz Glarner Kräuterkäse (sog. Schabziger) verwendet worden sind, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, mit einem Fettgehalt in der Trockenmasse von 56|GHT oder weniger
0406303148|GHT oder weniger
04063039mehr als 48|GHT
04063090mit einem Fettgehalt von mehr als 36|GHT

Häufige Fragen zu 040630

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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