Position 0407Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0407 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 04 („Milch und Milcherzeugnisse; Vogeleier; Natürlicher Honig; Geniessbare Waren Tierischen Ursprungs, Anderweit Weder Genannt Noch Inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Position bündelt 0407 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,7 % und 7,7 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0407
0407 bezeichnet „Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht“ im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
0407 umfasst 5 Untercodes, darunter „von Hühnern (Gallus domesticus)“, „andere“ und „von Hühnern (Gallus domesticus)“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 7,7 % und 7,7 %.
Die Einreihung 0407 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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