KN-Code 04089980andere
Gültig seit 01.01.1994
Die Zolltarifnummer 04089980 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0408 („Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 35,30 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Albanien | 0% | |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0% | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | |
| Kosovo | 0% | |
| Moldau, Republik | 0% | |
| Montenegro | 0% | |
| Neuseeland | 8,82 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Nordmazedonien | 0% | |
| Serbien | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Chile | 0% | |
| Mexiko | 17,60 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Ukraine | 0% | |
| L001Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Y100Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM | ||
| Vietnam | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 04089980 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 04089980
04089980 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 0408 („Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, frisch, getrocknet, in Wasser oder Dampf gekocht, geformt, gefroren oder anders haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 10 Maßnahmen für Albanien, Besetzte palästinensische Gebiete, Bosnien und Herzegowina, Kosovo u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 4 Maßnahmen für Chile, Mexiko, Ukraine und Vietnam hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 094401, 094403, 091881, 094275 und 098200. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 0761/20, Decision 0332/09 u. a.
Für Waren mit Ursprung Albanien, Besetzte palästinensische Gebiete, Bosnien und Herzegowina, Kosovo u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 04089980 Nachweise wie Einfuhrlizenz AGRIM und Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Vereinigtes Königreich und Weißrußland.
Für 04089980 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
04089980 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 040899 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 04089980 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 04089980 ist im TARIC seit dem 01.01.1994 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.