Unterposition 051199andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 051199 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0511 („Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 051199 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,1 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 051199
051199 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 0511 („Waren tierischen Ursprungs, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht lebende Tiere des Kapitels 1 oder 3, ungenießbar“) im Abschnitt I („Lebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs“).
051199 umfasst 4 Untercodes, darunter „Flechsen und Sehnen; Schnitzel und ähnliche Abfälle roher Häute oder Felle“, „roh“ und „andere“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,1 %.
Die Einreihung 051199 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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