KN-Code 07031011für Saatzwecke (Steckzwiebeln)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 07031011 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0703 („Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Syrien | 4,8% |
| Tunesien | 0% |
| Türkei | 0% |
| Türkei | 0% |
Einfuhrkontrollen
Amtliche Pflanzenkontrolle
Herkunft: ERGA OMNES
Voraussetzung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED-PP) für Sendungen von i) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625 oder ii) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die beim Eingang in die Union Gegenstand einer der Maßnahmen oder Bedingungen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe d, e oder f der Verordnung (EU) 2017/625 sind [Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission]
Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände sind –mit Ausnahme der gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durchzuführenden Kontrollen – von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an Grenzkontrollstellen ausgenommen, sofern sie im Einklang mit Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind. (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 07031011 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 07031011
07031011 bezeichnet „für Saatzwecke (Steckzwiebeln)“, eine Einreihung innerhalb der Position 0703 („Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für Syrien, Tunesien und Türkei hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090211. Rechtsgrundlage: Regulation 2216/78, Decision 0822/00, Decision 0223/98 u. a.
Für Waren mit Ursprung Syrien, Tunesien und Türkei sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 07031011 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Schweiz.
Für 07031011 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
07031011 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 070310 („Speisezwiebeln und Schalotten“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 07031011 erfasst speziell „für Saatzwecke (Steckzwiebeln)“.
Die Einreihung 07031011 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.