Position 0703Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0703 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 07 („Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken Verwendet Werden“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 0703 insgesamt 3 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 9,6 % und 10,4 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0703
0703 bezeichnet „Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
0703 umfasst 3 Untercodes, darunter „Speisezwiebeln und Schalotten“, „Knoblauch“ und „Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp.“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 9,6 % und 10,4 %.
Die Einreihung 0703 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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