Unterposition 070390Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp.
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 070390 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0703 („Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 10,4%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Ägypten | 0% | |
| Albanien | 0% | |
| Algerien | 0% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 6,9% | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% | |
| Chile | 0% | |
| Ecuador | 0% | |
| Georgien | 0% | |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | |
| Israel | 0% | |
| Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | ||
| Kolumbien | 0% | |
| Kosovo | 0% | |
| Libanon | 0% | |
| Marokko | 0% | |
| Moldau, Republik | 0% | |
| Montenegro | 0% | |
| Nordmazedonien | 0% | |
| Norwegen | 0% | |
| Peru | 0% | |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. | 0% | |
| Serbien | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Türkei | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
| Zentralamerika | 0% | |
| Schweiz | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 070390 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 070390
070390 bezeichnet „Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp.“, eine Einreihung innerhalb der Position 0703 („Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 26 Maßnahmen für Ägypten, Albanien, Algerien, APS - Allgemeine Regelung u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Schweiz hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090923. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0240/10, Decision 0332/09 u. a.
Für Waren mit Ursprung Ägypten, Albanien, Algerien, APS - Allgemeine Regelung u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 070390 Nachweise wie Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. erforderlich sein.
Für 070390 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
070390 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 0703 („Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühlt“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 070390 erfasst speziell „Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp.“.
Die Einreihung 070390 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.