Zolltarifnummer 0707000590kleine Gurken mit einer Länge von 15 cm oder weniger
Gültig seit 01.01.1999
Die Zolltarifnummer 0707000590 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 0707 („Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | — |
| Albanien | — |
| Algerien | — |
| APS - Allgemeine Regelung | — |
| Besetzte palästinensische Gebiete | — |
| Bosnien und Herzegowina | — |
| Chile | — |
| Ecuador | — |
| Georgien | — |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | — |
| Japan | — |
| Kanada | — |
| Kolumbien | — |
| Kosovo | — |
| Libanon | — |
| Marokko | — |
| Mexiko | — |
| Moldau, Republik | — |
| Montenegro | — |
| Neuseeland | — |
| Nordmazedonien | — |
| Peru | — |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. | — |
| Serbien | — |
| Singapur | — |
| Südafrika | — |
| Tunesien | — |
| Türkei | — |
| Ukraine | — |
| Vietnam | — |
| Zentralamerika | — |
| Ägypten | — |
| Israel | — |
| Marokko | — |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. | — |
| Schweiz | — |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 0707000590 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 0707000590
0707000590 bezeichnet „kleine Gurken mit einer Länge von 15 cm oder weniger“, eine Einreihung innerhalb der Position 0707 („Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Alle Drittländer hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 31 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Algerien, APS - Allgemeine Regelung u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 5 Maßnahmen für Ägypten, Israel, Marokko, Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. u. a. hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 090059, 091783, 091368, 091137 und 090928. Rechtsgrundlage: Regulation 1926/25, Regulation 1988/20, Decision 0037/17 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, Algerien, APS - Allgemeine Regelung u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Vereinigtes Königreich und Weißrußland.
Für 0707000590 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
0707000590 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 07070005 („Gurken“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 0707000590 erfasst speziell „kleine Gurken mit einer Länge von 15 cm oder weniger“.
Die Einreihung 0707000590 ist im TARIC seit dem 01.01.1999 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.