Position 0710Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0710 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 07 („Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken Verwendet Werden“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 0710 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 14,4 % und 15,2 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0710
0710 bezeichnet „Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
0710 umfasst 8 Untercodes, darunter „Kartoffeln“, „Erbsen (Pisum sativum)“ und „Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 14,4 % und 15,2 %.
Die Einreihung 0710 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.