Position 0710Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 0710
Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren

Die Zolltarifnummer 0710 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 07 („Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken Verwendet Werden“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 0710 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 14,4 % und 15,2 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
071010Kartoffeln
071021Erbsen (Pisum sativum)
071022Bohnen (Vigna spp., Phaseolus spp.)
071029anderes
071030Gartenspinat, Neuseelandspinat und Gartenmelde
071040Zuckermais
071080anderes Gemüse
071090Mischungen von Gemüsen

Häufige Fragen zu 0710

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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